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Grundstückeigentümer*in

Informationen und Hinweise

Als Haus-/Grundstückseigentümer bzw. -eigentümerin oder beauftragte Hausverwaltung sind Sie unsere Kontaktperson, wenn es um die Abfallgebühren geht. Sie erhalten einen Dauerbescheid über die Höhe der Jahresgebühr, die in zwei Raten fällig wird. Wohnungs-/Hausvermieter legen die Gebühren in aller Regel anteilig auf die Mieter um.

Wann kommt der Gebührenbescheid? 


Der Bescheid über die jährliche Müllgebühr wird regelmäßig meist im Laufe der ersten drei Monate des Jahres erstellt und versandt. Dieser Jahresbescheid enthält die Verbrauchsabrechnung für das vorhergehende und die Vorauszahlungen für das aktuelle Jahr. Der Bescheid wird per Post versandt. Wenn Sie im Kundenportal registriert sind, können Sie dort die Bescheide für Ihr(e) Grundstück(e) einsehen und herunterladen. Sie können hier ebenso die Zusendung eines Papier-Bescheides abbestellen. In diesem Fall erhalten Sie eine E-Mail, wenn Ihr neuer Bescheid zum Download im Portal bereitsteht.

Ein Änderungsbescheid wird zeitnah immer dann erstellt, wenn in Bezug auf das Grundstück eine Änderung eingetreten ist, die die Gebühren beeinflusst. Wenn zum Beispiel eine kleinere Biotonne bestellt wurde, ein weiterer Haushalt hinzukommt oder ein Haus leersteht, gibt es also auch zwischendurch eine neue Gebührenanforderung.

Welche Zahlweise ist möglich?


Die Gebühren können per Überweisung oder Bankeinzug beglichen werden. Bei der Zahlung hat ein Sepa-Mandat Vorteile. Sie müssen keine Gebühr für Ihre Überweisung bezahlen und können keine Zahlung übersehen oder vergessen. Denn der AWB zieht die erforderlichen Gebühren bei der Bank ganz automatisch ein. Weitere Informationen zur Zahlweise sind unter Abfallgebühren zahlenzu finden. 

In Ihrem Sinne ist es wichtig, dass Sie uns informieren, wenn ein Grundstück, das an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist, eine/n neue/n Eigentümer/in bekommt. Der/die bisherige Eigentümer/in trägt in der Regel bis zur Grundbuchumschreibung, d. h. bis zum Termin des Eigentumswechsels die Abfallgebühren. Der/die neue Eigentümer/in kann jedoch die Abfallgebühren schon ab der Übergabe des Grundstücks bzw. ab dem Einzug übernehmen. Das entsprechende Dokument finden Sie am Ende der Seite.

 

Download Formular Eigentümerwechsel