Ratten – Vorbeugung und Bekämpfung: Gesundheitsamt informiert
Vorbeugung
Entscheidend für die Ansiedlung von Ratten sind Nahrung und Nistmöglichkeiten. Werden diese befallsfördernden Umstände entzogen, lässt sich eine dauerhafte Besiedlung meist verhindern.
1. Nahrungsquellen vermeiden
Keine Lebensmittelreste oder Tierfutter offen zugänglich aufbewahren.
Speisereste weder über die Toilette noch auf offenen Komposthaufen entsorgen.
Wildtiere (Vögel, Igel) nicht übermäßig und offen zugänglich füttern.
2. Nistmöglichkeiten reduzieren
Grundstücke und Gärten pflegen, entrümpeln und Verstecke beseitigen.
Bodendecker kurzhalten sowie Hecken und Sträucher regelmäßig zurückschneiden.
3. Zugang zu Gebäuden verhindern
Zugangsmöglichkeiten (Öffnungen am Gebäude, Kellerfenster, Tore) abdichten.
Bekämpfung
Bei festgestelltem Rattenbefall müssen Maßnahmen ergriffen werden, um eine Ausbreitung und mögliche Infektionsrisiken zu verhindern.
Zuständigkeiten
Private Grundstücke und Gebäude
Grundsätzlich sind Eigentümer verpflichtet, Mieter sollten sich an den Vermieter wenden.Öffentliche Flächen (z. B. Straßen, Wege, Parks, Spielplätze)
Hier sind die zuständigen kommunalen Fachämter verantwortlich.Öffentliches Kanalnetz
Die Bekämpfung erfolgt durch die zuständigen Abwasserbetriebe.
Bekämpfungsmöglichkeiten
Professionelle Schädlingsbekämpfung
Der Einsatz zertifizierter Schädlingsbekämpfer wird empfohlen. Diese verfügen über die erforderliche Sachkunde gemäß Tierschutzgesetz.
Durchführung durch Eigentümer
Eigentümer können entweder Fachfirmen beauftragen oder selbst zugelassene Köder aus Fachhandel, Baumarkt oder Gartencenter einsetzen. Zudem sind befallsfördernde Umstände zu beseitigen und künftig zu vermeiden.
Bei eigenständiger Bekämpfung gilt:
Sie handeln in eigener Verantwortung.
Gebrauchsanweisungen und Sicherheitsvorgaben sind strikt einzuhalten. Köder müssen so ausgelegt werden, dass keine Gefahr für Menschen, Haustiere oder andere Tiere entsteht.
Ethische Aspekte sollten berücksichtigt werden.
Die Kosten für Bekämpfungsmaßnahmen, eingesetzte Mittel oder beauftragte Fachfirmen sind grundsätzlich vom Grundstückseigentümer zu tragen.