Weltfrauentag macht auf Frauenrechte aufmerksam
Zu den wichtigen Meilensteinen der Frauenbewegung zählt unter anderem das uneingeschränkte Versammlungsrecht, das Frauen ab 1908 zugestanden wurde. 1918 erhielten Frauen das aktive und passive Wahlrecht. Zum ersten Mal durften Frauen wählen und sich wählen lassen. Mit dem Grundgesetz von 1949 wurde die Gleichberechtigung von Frauen und Männern gesetzlich verankert. 1998 wurde Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt. Dies signalisiert, dass Gewalt in Beziehungen kein privates, sondern ein gesellschaftliches und strafrechtlich relevantes Thema ist.
Im Landkreis Alzey-Worms wurde 2001 ein Runder Tisch ins Leben gerufen, um gemeinsam gegen häusliche Gewalt vorzugehen. „Die Unterstützungs- und Hilfsangebote für von Gewalt betroffene Frauen haben sich immer weiter verbessert und ausdifferenziert“, betont die Gleichstellungsbeauftragte. In Alzey besteht seit 2021 der Warbede Frauennotruf, eine Fachstelle für sexualisierte Gewalt. Seit 2025 gibt es die Frauenhausberatungsstelle im Frauenhaus Donnersbergkreis, an die sich auch Frauen aus dem Landkreis Alzey-Worms wenden können.
Im Jahr 2016 setzte sich mit einer Novellierung des Sexualstrafrechts das Prinzip ‚Nein heißt Nein‘ durch. Sexuelle Handlungen dürfen demnach nicht gegen den erkennbaren Willen des Gegenübers geschehen. Die Neuregelung ist damit ein Meilenstein für die sexuelle Selbstbestimmung.
„Diese Beispiele zeigen, dass der Einsatz für Frauenrechte ein langer und kontinuierlicher Prozess ist, den wir nur gemeinsam gestalten können und der auch heute noch wichtig ist. Welches Lebensmodell für Frauen das ‚richtige‘ ist, darüber wird viel diskutiert. Heute haben wir den rechtlichen Rahmen dafür, dass sich Frauen für unterschiedliche Lebensmodelle entscheiden können. Damit dieses Recht erhalten bleibt und auch die realen Lebensbedingungen, wie zum Beispiel Lohn und Betreuungsmöglichkeiten, eine echte Wahlfreiheit ermöglichen, dafür müssen wir uns weiter gemeinsam einsetzen“, unterstreicht Dr. Vera Lanzen.
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