Afrikanische Schweinepest: Kreis und Wormser Stadtteile von Maßnahmen betroffen

Der Fund eines mit der afrikanischen Schweinpest (ASP) infizierten Wildschweins Mitte Juni in Königstädten im Landkreis Groß-Gerau und weiterer infizierter Wildschweine unter anderem in Leeheim, einer Gemeinde in Rheinnähe gegenüber von Oppenheim und am Kühkopf vor wenigen Tagen, hat jetzt aufgrund der räumlichen Nähe auch Folgen für den Landkreis Alzey-Worms: Zur Bekämpfung der Seuche hat die Kreisverwaltung Alzey-Worms qua Allgemeinverfügung eine Sperrzone und die notwendigen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieses Gebiets festgelegt. 

Im Landkreis Alzey-Worms betrifft dies die Gemeinden Gimbsheim, Hamm, Eich und in der Stadt Worms die Ortsteile Ibersheim (Flur-Nr. 1 bis 13) und Rheindürkheim (östlich der B 9 und nördlich der Kirchstraße, Flur-Nr. 2 bis 11). 

Die Verfügung gilt bis auf Weiteres und beinhaltet unter anderem ein Jagdverbot und strenge Hygienevorschriften für Schweinehalter. So dürfen keine Schweine in das betroffene Gebiet gebracht oder aus dem betroffenen Gebiet herausgebracht werden. Es gibt in der betroffenen Zone nur wenige Hausschweine. Die Amtstierärzte des Veterinäramtes haben die Besitzer bereits über die notwendigen Maßnahmen informiert. Die in dem Schutzradius befindlichen Gemeinden werden durch Warnschilder entsprechend gekennzeichnet. Dieses Gebiet wird mit Drohnen, die mit Wärmebildkameras ausgestattet sind, abgesucht, um herauszufinden, ob es infizierte Wildschweine trotz der seit Wochen andauernden hohen Pegelstände auf diese Rheinseite geschafft haben. Die Kreisjägerschaft unterstützt den Landkreis bei Durchsuchung der Sperrzone.

Wer tote Wildschweine findet, soll dies bei der Polizei, den zuständigen Jagdausübungsberechtigten oder beim Veterinäramt melden. Mailadresse: krisenzentrum.tierseuche@alzey-worms.de. Kontakttelefonnummer: (06731) 7064.

Aktuell ist im Landkreis Alzey-Worms und in den betroffenen Wormser Stadtteilen noch kein infiziertes Schwein gefunden worden, weshalb auch die Landwirtschaft derzeit nicht von der Allgemeinverfügung betroffen ist. Demnach dürfen auch Landwirte, die ihre Felder in dem betroffenen Bereich haben, ihren Betrieb normal weiterführen. Die kurz vor ihrem Start stehende Raps- und Getreideernte ist nach derzeitigem Stand möglich. Wenn ein infiziertes Tier gefunden werden sollte, würden die Vorschriften angepasst.

Die Afrikanische Schweinepest ist für Wild- und Hausschweine tödlich, für andere Tiere und den Menschen ungefährlich. Auch der Verzehr von infiziertem Fleisch ist ungefährlich, spielt jedoch bei der Weiterverbreitung des Virus eine Rolle. Das ASP-Virus kann über verschiedene Wege von Schwein zu Schwein übertragen werden, hauptsächlich wird es über direkte Kontakte zwischen infizierten Tieren oder durch den Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Tiere übertragen. Eine besondere Rolle spielen aber Lebensmittel, die aus infizierten Schweinen hergestellt wurden und von nicht-infizierten Tieren - etwa über achtlos weggeworfene Reste - aufgenommen werden können. Deshalb sollten Lebensmittelreste so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind. Und: Hunde müssen dringend angeleint werden.