Antragsfrist für die kostenlose Schulbuchausleihe endet am 17. März / Anträge abgeben

Die Kreisverwaltung Alzey-Worms weist darauf hin, dass die Antragsfrist für die kostenlose Ausleihe von Schulbüchern sowie von Arbeits- und Übungsheften zum Schuljahr 2025/2026 am 17. März 2025 endet. Die Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit sind bis zu diesem Tag bei der Schule oder dem Schulträger abzugeben. Zugleich werden die Eltern gebeten, zu beachten, dass für die Schulbuchausleihe gegen eine Leihgebühr andere Fristen und Abläufe gelten. Hierfür ist eine Anmeldung der Eltern über das Internet-Portal www.lmf-online.rlp.de vom 16. Mai 2025 bis 12. Juni 2025 erforderlich. Die dafür benötigten Zugangsdaten erhalten die Schülerinnen und Schüler bis spätestens Mitte Mai von der Schule.

Die genannten Regelungen und Fristen gelten für die allgemeinbildenden Schulen der Klassenstufen 1 bis 13 sowie für die Bildungsgänge Berufsfachschule (BF) I + II und Höhere Berufsfachschule (HBF) der Berufsbildenden Schulen.

Der Landkreis ist Schulträger von folgenden Schulen: Elisabeth-Langgässer-Gymnasium, Gymnasium am Römerkastell, Gustav-Heinemann-Realschule plus und Fachoberschule sowie der Berufsbildenden Schule in Alzey, Realschule plus am Alten Schloss in Gau-Odernheim, Rheingrafen-Realschule plus und Fachoberschule, Erich-Kästner-Realschule plus und Georg-Forster-Gesamtschule in Wörrstadt sowie Integrierte Gesamtschule in Osthofen.

Bei Rückfragen, die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Alzey-Worms betreffen, sind die Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung Alzey-Worms Denny Michel, Tel. 06731/408-3132; E-Mail: michel.denny(at)alzey-worms.de (Nachname des Kindes von  A bis L) und Daniela Nahlen, Tel. 06731/408-3131; E-Mail: nahlen.daniela(at)alzey-worms.de (Nachname des Kindes von M bis Z) zuständig.