Jugendhilfeausschuss: Kreiszuschüsse für Kitas beschlossen
Im Rahmen seiner jüngsten Sitzung beschloss der Jugendhilfeausschuss einen Kreiszuschuss in Höhe von knapp drei Millionen Euro für den Neubau einer sechsgruppigen Kindertagesstätte (Kita) in der Gemeinde Gundersheim. Die Ortsgemeinden Gundersheim, Bermersheim, Hangen-Weisheim und Hochborn planen den Neubau einer sechsgruppigen Einrichtung in der Gemeinde Gundersheim gemeinsam. Der Bau ist aufgrund gestiegener Geburtenzahlen, steigender Inanspruchnahme der Kindertagesstätte und im Rahmen der Umsetzung des neuen Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrich-tungen und in der Kindertagespflege (KiTaG) notwendig.
In Gundersheim stehen derzeit 65 Plätze in einer Kita mit drei Gruppen zur Verfügung. Bislang besuchten die Kinder der Gemeinden Gundersheim und Bermersheim jene Kita. In Zukunft sollen auch die Kinder aus den Gemeinden Hochborn und Hangen-Weisheim hinzukommen. Da 65 zusätzliche Plätze benötigt werden, um alle Rechtsansprüche erfüllen zu können, wird die neue Einrichtung folglich insgesamt über 130 Plätze verfügen. Die Gesamtkosten des Neubaus betragen mehr als acht Millionen Euro, der erwartete Landeszuschuss beläuft sich auf 587.500 Euro.
Damit wird die neue Richtlinie umgesetzt, nach der sich der Landkreis mit einer Förderung von 40 Prozent an den zuschussfähigen Bau- und Ausstattungskosten zu beteiligen hat. Dies stellt für die Gemeinden eine wesentliche Verbesserung zur vorher geltenden Rechtslage dar, nach der es eine Pauschale für jede neue Gruppe gegeben hätte. Nach früherem Recht hätte der Kreis einen Zuschuss von etwa 480.000 Euro geleistet. „Der Kreiszuschuss hilft den Gemeinden beim wichtigen Neubau der Kindertagesstätte sehr“, betonte Landrat Heiko Sippel. Mit dem Bau soll im Herbst 2024 begonnen werden.
Ebenfalls einstimmig votierten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses dafür, 332.340 Euro für den Umbau und die Erweiterung der Kindertagesstätte Spielwiese in Wöllstein aufzuwenden. Sie kommen dem Bau und der Ausstattung der Kindertagesstätte zugute. Das KiTaG verpflichtet den Träger der öffentlichen Jugendhilfe dazu, sich an den notwendigen Kosten zur Sicherstellung eines ausreichenden und bedarfsgerechten Platzangebotes angemessen zu beteiligen. Insgesamt betragen die Kosten für die Maßnahme 1.602.850 Euro. Von diesem Betrag wird ein Landeszuschuss aus dem „Sonderförderprogramm Kitabau 2024“ in Höhe von 772.000 Euro abgezogen. Die Beteiligung des Kreises an den übrigen Bau- und Ausstattungskosten beträgt 40 Prozent.
72 Projekte in verschiedenen Bereichen konnten im Landkreis Alzey-Worms durch Landesfördermittel in Höhe von rund 60.500 Euro umgesetzt werden. Die Mittel wurden im Rahmen eines Unterstützungsprogramms zur Verfügung gestellt. Jugendhilfeplanerin Simone Breu berichtete über die durchgeführten Maßnahmen im vergangenen Schuljahr, zu denen die stark nachgefragte psychologische Erstberatung „Erste Hilfe“ zählt. Auch Angebote für Pflegeeltern oder zum Umgang mit Aggressionsverhalten und Unsicherheiten, Sozialkompetenztraining sowie Ferienspiele für Grundschüler wurden mit den Mitteln finanziert. Am Sozialkompetenztraining der Stölzle GmbH nahmen vier Schulen im Landkreis Alzey-Worms teil, wie Ines Stölzle berichtete.
Das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz, GaFöG) führt stufenweise einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von acht Stunden an Werktagen für Kinder im Grundschulalter ein.
Die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Simone Breu und Stella Schwab erklärten, dass die Herausforderung bei der Umsetzung des Gestzes darin liege, die Schulferien abzudecken. Landrat Heiko Sippel dankte den beiden Mitarbeiterinnen des Jugendamtes sowie der Abteilungsleiterin Frederike Fleischer für ihr Engagement bei der Umsetzung des Gesetzes.
Heinz Müller, langjähriger Geschäftsführer des Institutes für Sozialpädagogische Forschung in Mainz, erklärte im Rahmen des Landesprojektes „Qualitätsentswicklung durch Berichtswesen“, dass bei den Hilfen zur Erziehung präventives Handeln oftmals sehr wichtig sei. Hilfen zur Erziehung sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz geregelt, vielfältige Hilfeformen fallen darunter. Müller lobte den Ausbau der ambulanten Hilfen und die Infrastruktur im Landkreis.