Afrikanische Schweinepest: Kreis fordert Begrenzungszäune aus Landesbeständen an
Nach dem Auftreten zweier bestätigter Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) im Landkreis Alzey-Worms, hat Landrat Heiko Sippel im Rahmen des Austauschs mit einer Expertengruppe des Veterinäramtes des Kreises, der betroffenen Verbandsgemeinde Eich und der Kreisjägerschaft, zur Eindämmung des Virus Begrenzungszäune aus Landesbeständen beim rheinland-pfälzischen Umweltministerium angefordert. Um eine Ausbreitung aus der aktuellen Kern- und Restriktionszone nach Westen über die Bundesstraße 9 hinaus zu erschweren, ist nach Ansicht der Fachleute eine Abgrenzung des Altrheins und der Restriktionszone mit einem Zaun entlang einer Trassenführung an der Bundesstraße 9 oder an dem Verlauf der Bahnlinie unabdingbar und dieser schnellstmöglich zu errichten. „Der Landkreis Alzey-Worms hat deshalb in einem Schreiben an die zuständige Ministerin Katrin Eder die entsprechend notwendige Menge an Zaunmaterial aus dem seitens des Landes vorgehaltenen Beständen an mobilem Elektrozaun und Festzaun dringend angefordert“, informiert Landrat Heiko Sippel. Der Kreischef bittet in seinem Schreiben um zeitnahe Antwort und Umsetzung, um eine Ausbreitung des hochansteckenden Virus in Richtung des Donnersbergkreises und weiterer waldreicher Gebiete zumindest zu erschweren.
Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen. Sie wird durch ein Virus hervorgerufen. Die Tierseuche ist durch eine hohe Krankheits- und Sterblichkeitsrate gekennzeichnet. Das ASP-Virus kann über verschiedene Wege von Schwein zu Schwein übertragen werden, hauptsächlich wird es über direkte Kontakte zwischen infizierten Tieren oder durch den Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Tiere übertragen. Eine besondere Rolle spielen aber Lebensmittel, die aus infizierten Schweinen hergestellt wurden und von nicht-infizierten Tieren - etwa über achtlos weggeworfene Reste - aufgenommen werden können. Deshalb sollten Lebensmittelreste so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind. Und: Hunde müssen dringend angeleint werden. Eine Gefahr der Übertragung auf den Menschen und andere Tierarten besteht nicht.