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Wichtige Infos

Der Umweltkalender 2025 wurde an alle Haushalte im Landkreis verschickt. Auf dieser Seite finden Sie das Anschreiben und die Beilage zum neuen Umweltkalender für den Download. Diesen können Sie sich ebenfalls für Ihren Ort und Ihre Straße auf Ihren PC und Ihr Handy von der Seite “Abfuhrtermine” herunterladen. Mit der Beilage haben Sie die ersten Informationen zum Chippen der Biotonne und Restmülltonne ab ca. Mai sowie zum neuen Müllgebührensystem ab dem Sommer erhalten. Weitere Auskünfte dazu geben wir Ihnen ab Ende April. Wir bitten um Verständnis.

Hier finden Sie einige Fragen und Antworten zum neuen Abfallwirtschaftssystem 2025 zum Lesen und als Download im PDF-Format.

Warum wird der Restmüll künftig nur noch alle drei Wochen geleert?

Der Landkreis Alzey-Worms verzeichnet eine sehr große Menge an Abfall, der in der Restmülltonne landet. Damit nimmt der Kreis einen unrühmlichen Spitzenplatz unter den Landkreisen in Rheinland-Pfalz ein. Es zeigt sich, dass in einigen Fällen das Volumen der Restmülltonnen zu groß für bestimmte Haushalte ist, so dass außer echtem Restmüll auch sehr viel andere Müllarten, die recycelt werden könnten, in diese Tonne geworfen werden. Denn nur ein Viertel darin ist „echter“ Restmüll. Fast vierzig Prozent davon gehören eigentlich in die Biotonne und fast ein Drittel zählt zu den recyclingfähigen Wertstoffen!

Aus diesem Grund möchten wir unsere Kundschaft über die richtige Mülltrennung aufklären. Denn, wenn der Müll sortiert wird, reduziert sich der übergroße Restmüll. Indem das Müllauto nicht mehr alle zwei, sondern alle drei Wochen durch den Ort fährt, sparen Sie und wir Kosten. Das wiederum ist im Sinne aller, die Gebühren zahlen.

Wird die Restmülltonne im Sommer nach drei Wochen Standzeit stinken?

Feuchte Abfälle oder geruchsintensive Reste müssen gut verpackt werden. Eine fest verknotete Plastiktüte leistet hier gute Dienste. 
Über besondere Probleme im Sommer bei einer dreiwöchentlichen Abfuhr haben übrigens die Abfallbetriebe in anderen Landkreisen nicht berichten können. Mindestens 11 der 24 Landkreise in Rheinland-Pfalz lassen Restmüll sogar nur alle vier Wochen abfahren und nicht wenige von den Kunden stellen dann die Tonne nur alle 8 Wochen zur Leerung bereit. Weniger Restmüll und mehr Recycling ist auf jeden Fall umweltfreundlich und klimaschonend.

Wie werden sich die Müllgebühren ab 2025 verändern?

Die Abfallgebühren, die seit 01.01.2015 unverändert sind, werden noch im 1. Halbjahr 2025 gleichbleiben. Hier die Gebührentabelle, die bis 30.06.2025 gültig sein wird. Diese finden Sie hier
Ab 1. Juli 2025 wird ein neues Gebührensystem in Kraft treten, das zurzeit noch vorbereitet wird. Um dieses angemessen zu erstellen, sind umfangreiche Abstimmungen und Berechnungen sowie Abschätzungen erforderlich. Der Abfallwirtschaftsbetrieb wird hierzu auch extern beraten. Insofern können wir derzeit noch nicht das zukünftige Preisgefüge vorstellen

Warum gibt es mit dem neuen System eine Grundgebühr und eine Leerungsgebühr?

Ab 1. Juli 2025 wird ein neues Gebührensystem in Kraft treten, das zurzeit noch vorbereitet wird. Fest steht, dass es eine Grundgebühr geben wird. Mit der Grundgebühr werden die Grundkosten des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) für die Abfallentsorgung finanziert. Beim Restmüll wird es zudem eine Leistungsgebühr, d. h. eine Leerungsgebühr, geben. Hierdurch soll eine gute Abfalltrennung belohnt werden. In der Grundgebühr wird wahrscheinlich eine gewisse Anzahl von Leerungen eingerechnet sein. 

Übrigens: Für den Biomüll wird keine Leerungsgebühr erhoben, denn diese Tonne wird wie bisher auch in Zukunft alle zwei Wochen geleert. 

Warum werden Restmülltonne und Biotonne gechipt?

Der Chip an den Mülltonnen ist dazu da, eine Restmülltonne dem jeweiligen Grundstück bzw. Haushalt zuordnen zu können und die Leerungen dieser Tonne für eine genaue Abrechnung zu zählen. Zudem können so Mülltonnen, die illegal in Umlauf sind und Kosten erzeugen, aussortiert werden. Es werden somit nur noch die Tonnen geleert, die einen entsprechenden Chip haben. 
Zukünftig kann auch die Biomülltonnenkontrolle über den Chip und den Einsatz entsprechender technischer Systeme abgewickelt werden.

Wo ist der Chip an der Biotonne und Restmülltonne zu sehen und was ist darauf gespeichert?

Der kreisrunde RFID-Chip ist unterhalb des oberen Tonnenrandes fest verbaut. Er benötigt keinen Strom, denn er ist passiv und speichert lediglich einen weltweit einzigartigen Identifikationscode. Diesem kann nur der AWB eine Adresse oder ein Grundstück zuordnen. Daten zu den Anwohnern werden nicht darauf gespeichert. Wenn der Müllwagen die Tonnen hochhebt, dann wird der Chip ausgelesen und die Entleerung wird gezählt (Restabfalltonne) oder bei Störstoffen für ein Infoschreiben identifiziert (Bioabfalltonne).

Welche Tonnengrößen wird es für den Restmüll geben?

Das bisherige Sparvolumen bei der Restabfalltonne entfällt. 

Es werden, wie bisher auch, die Restabfalltonnen nach der Anzahl der Personen, die auf dem Grundstück bzw. im Haus leben, zugeteilt. Haushalte mit bis zu 6 Personen erhalten eine 120 Liter Tonne, bei einer Anzahl von 7 bis 12 Personen erhält der Haushalt eine 240 Liter Tonne. Falls das Abfallvolumen nicht ausreichen sollte, kann gegen eine zusätzliche Gebühr Zusatzvolumen gestellt werden. Die Kosten für zusätzliche Leerungen im 3-wöchentlichen Rhythmus werden günstiger sein als ein entsprechendes Zusatzvolumen.

Wie viel mehr kostet die größere Restmülltonne als die kleine Restmülltonne?

Diese Frage können wir Ihnen erst beantworten, sobald das neue Gebührensystem steht.

Welche Tonnengrößen wird es für den Biomüll geben?

Die bisherigen Tonnengrößen für die Biotonnen werden beibehalten. Haushalte mit bis zu 6 Personen erhalten eine 120 Liter Tonne, bei einer Anzahl von 7 bis 12 Personen erhält der Haushalt eine 240 Liter Tonne. Gegen einen Gebührenaufschlag kann auch bei kleineren Haushalten eine größere Tonne gestellt werden.

Wie oft wird die Biotonne mit dem neuen System geleert?

Der Leerungsrhythmus der Biotonne bleibt unverändert, somit wird sie wie bisher alle zwei Wochen geleert.
Übrigens: Beim Biomüll wird grundsätzlich keine Leerungsgebühr erhoben.

Kann ich beim Abfallwirtschaftsbetrieb eine Reinigung der Biotonne beauftragen?

Dieser Wunsch wird so selten an uns herangetragen, dass wir dies nur mit erheblichen Kosten für die Kunden, die das bestellen, realisieren könnten. Die meisten von unserer Kundschaft erledigen eine Tonnenreinigung, wenn überhaupt, höchstens ein oder zwei Mal im Sommer selbst und dann mit einem scharfen Wasserstrahl aus dem Gartenschlauch. Wir empfehlen grundsätzlich, feuchte Abfälle in Papier, wie Zeitungspapier, zu verpacken, um die Tonnenwände trocken zu halten und Gerüche zu vermeiden.

Wann werden die Schlösser für Biotonne und Restmülltonne angeboten, damit sie nicht falsch befüllt werden?

Die Schlösser werden wir im Laufe des Jahres 2025 anbieten. Hierfür würden wir zunächst den Bedarf und das Interesse abklären.

Wie werden die Tonnengrößen den Häusern bzw. Wohnungen zugewiesen?

Bei einem Mehrparteienhaus ist die Anzahl der darin lebenden Personen ausschlaggebend. Die Tonnen werden somit nicht den einzelnen Wohnungen zugewiesen, sondern dem gesamten Haus. Auch für Personen, die als Eigentümer*innen in ihrer Wohnung leben, ist eine gesonderte Zuteilung nicht möglich. Gespart werden kann also nur im Verbund, wenn alle zusammen richtig trennen. 

Wie wird zukünftig eine hohe Menge an Restmüll (z. B. bei Ein-/Auszug, Renovierung einer Wohnung) innerhalb eines Mehrparteienhauses wohnungsbezogen zukünftig abgerechnet?

Die Restmülltonne wird weder jetzt noch in Zukunft wohnungsbezogen abgerechnet, da alle Tonnen dem gesamten Mehrparteienhaus zur Verfügung stehen.  Grundsätzlich sollten Renovierungsabfälle in großen Mengen zum Wertstoffhof Gundersheim gebracht werden. Auf dieser Seite „Wertstoffhöfe im Kreis“ finden Sie Informationen, was Sie dort kostenlos und gegen Gebühr abgeben können. 

Meine Nachbarn im Haus haben einen Garten und erzeugen dadurch mehr Biomüll. Wird in diesem Fall das Abfallvolumen pro Wohneinheit berechnet?

Auch in diesem Fall wird nicht gesondert abgerechnet. Beim Biomüll wird grundsätzlich keine Leerungsgebühr erhoben, denn diese Tonne wird wie bisher auch in Zukunft alle zwei Wochen abgeholt. Falls ihr gesamtes Haus nur eine 120 Liter Tonne nutzt, können Sie diese (mit einem Gebührenaufschlag) gegen eine 240 Liter Tonne austauschen. 

Manchmal werden die Tonnen nur teilweise geleert: Warum wird die Tonne nicht fester geschüttet? Und wieso gibt es keine Nachleerung?

Bei der Leerung hängen die Müllwerker die Tonnen an das Fahrzeug und diese werden beim Leerungsvorgang auf den Kopf gestellt. Die Kollegen von der Müllabfuhr schlagen die Tonne drei Mal an. Weiteres oder härtes Anschlagen führt dazu, dass der Behälter reißt oder dass der ganze Behälter ins Fahrzeug fällt. Er kann dort nicht mehr herausgeholt und auch nicht mehr verwendet werden. In diesen Fällen bleibt nichts anderes übrig, als eine neue Tonne zu bestellen. Sie verstehen also sicherlich, dass der Müll so bereitgestellt werden muss, dass er ohne weiteres aus der Tonne herausfallen kann, wenn diese am Müllfahrzeug entleert wird.

Wenn die Tonne nur halb geleert wurde, besteht kein Anspruch auf eine nachträgliche Leerung durch die Müllabfuhr. Anderenfalls würden die Müllwerker mit dem Müllfahrzeug nach frostigen Nächten so mit Nachleerungen beschäftigt sein, dass sie ihr Pensum nicht schaffen.

Wird die Windeltonne auch in Zukunft erhältlich sein?

Die Windeltonne wird – wenn das so politisch in 2025 beschlossen wird – wieder kostenlos erhältlich sein.