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Grundstückeigentümer*in

Informationen und Hinweise

Als Haus-/Grundstückseigentümer oder -eigentümerin sind Sie unsere Kontaktperson, wenn es um die Abfallgebühren geht. Sie erhalten einen Dauerbescheid über die Höhe der Jahresgebühr, die in zwei Raten fällig wird. Wohnungsvermieter legen die Gebühren in aller Regel anteilig auf die Mieter um.

Wann kommt der Gebührenbescheid? 


Der Bescheid über die jährliche Müllgebühr ist ein Dauerbescheid. Er kann mehrere Jahre gültig bleiben und enthält den fälligen Betrag für die Zeit bis zu einer Änderung, die Einfluss auf die Müllgebühr hat. Wenn sich also etwas an den Grundlagen ändert, zum Beispiel, dass sich durch einen Umzug die Personenzahl verkleinert oder wegen Kostensteigerungen die Gebühr erhöhen würde, käme ein neuer Bescheid mit der Post, der wieder bis zur nächsten Änderung gilt.

Welche Zahlweise ist möglich?


Die Gebühren können per Überweisung oder Bankeinzug beglichen werden. Bei der Zahlung hat ein Sepa-Mandat Vorteile. Sie müssen keine Gebühr für Ihre Überweisung bezahlen und können keine Zahlung übersehen oder vergessen. Denn der AWB zieht die erforderlichen Gebühren bei der Bank ganz automatisch ein. 

Weitere Informationen zur Zahlweise sind unter Abfallgebühren zahlenzu finden. 

In Ihrem Sinne ist es wichtig, dass Sie uns informieren, wenn ein Grundstück, das an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist, eine/n neue/n Eigentümer/in bekommt. 

Der/die bisherige Eigentümer/in trägt in der Regel bis zur Grundbuchumschreibung, d. h. bis zum Termin des Eigentumswechsels die Abfallgebühren. Der/die neue Eigentümer/in kann jedoch die Abfallgebühren schon ab der Übergabe des Grundstücks bzw. ab dem Einzug übernehmen. Das entsprechende Dokument finden Sie am Ende der Seite.