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Graue Tonne (Restmülltonne)

In Ihre graue Tonne kommt der Restmüll, d. h. der Abfall, der nicht mehr getrennt und in den anderen drei Tonnen entsorgt werden kann. Mülltrennung kann Ihnen dabei helfen, dass Ihre graue Tonne nicht so schnell voll wird. Verschlissene, total verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien/Kleidung können nicht verwertet werden und gehören daher weiterhin in den Restmüll. Beispiele dazu, was in diese graue Tonne darf und was nicht, finden Sie hier:

Das gehört zum Restabfall

  • Asche, Zigarettenstummel

  • Foto-, Filmnegative, Papierfotos, Fotopapier und Dias

  • Tierstreu, Kaugummis, Kehricht, Schleifpapier

  • Staubsaugerbeutel, Tapeten (-reste), Teppichreste

  • Büromaterialien (z. B. Stempelkissen, Schnellhefter, Klebstoffreste, Stifte und Kugelschreiber)

  • Kaputte Damenstrümpfe, Schuhe und Einzelschuhe (kaputte)

  • Kleine Kissen und Bettwaren, die stark verschmutzt und zerrissen sind

  • Nicht mehr waschbare, zerrissene Textilien mit Flecken (kontaminiert)

  • Putzlappen mit nicht auswaschbaren Flecken

  • Alte Glühbirnen, Backpapier, Kerzenwachsreste

  • Ausgetrocknete wasserlösliche Farben und Lacke, in festem Zustand

  • Dispersionsfarbe in festem Zustand

  • Glasabfälle (alles, was kein Altglas ist wie Flaschen)

  • Kleine Keramik, Steingut, Porzellan, Geschirr

  • Kleines Kinderspielzeug

  • Leder, Gummi

  • Kleiderbügel (die keine Verkaufseinheit mit der Kleidung gebildet hatten)

  • Pfannen, Töpfe etc.

  • Plastikabfälle klein (Schüsseln, Eimer etc….) 

     

     

     

     

     

  • Hygieneartikel wie Damenbinden und -tampons, Windeln, Inkontinenzvorlagen

  • Verschmutzte Küchenrolle, Feuchttücher

  • Hygienemasken, Kompressen, Papiertaschentücher

  • Medikamente, wenn sie nicht flüssig sind

  • Pflaster, Verbandsmaterial, Einweghandschuhe

  • Kanülen, Spritzen, Infusionsbesteck, Abwurfbehälter für Kanülen

  • Rasierklingen
     

In den Restabfall gehören NICHT

Falls Sie mal mehr Restmüll haben als in die Tonne passt, können Sie für 6,50 € (neuer Preis ab 1.7.2025) zugelassene Restabfallsäcke aus Kunststoff kaufen. Diese Säcke dürfen sie in haushaltüblicher Menge neben Ihre Restmülltonne stellen - sie werden dann bei der nächsten Leerung  mitgenommen. Erhältlich sind diese Säcke im Landkreis Alzey-Worms hier: 

  • Zentrale der Kreisverwaltung Alzey-Worms

  • Ortsgemeinde Alsheim

  • Ortsgemeinde Eich

  • Ortsgemeinde Gimbsheim

  • Ortsgemeinde Gundersheim

  • Ortsgemeinde Hamm am Rhein

  • Ortsgemeinde Mettenheim

  • Ortsgemeine Monsheim

  • Ortsgemeinde Offstein

  • Ortsgemeinde Westhofen

  • Stadtverwaltung Osthofen

  • Verbandsgemeinde Alzey-Land

  • Verbandsgemeinde Monsheim

  • Verbandsgemeinde Wöllstein 

  • Verbandsgemeinde Wörrstadt

     

     

     

     

Unter Download können Sie sich einen Aufkleber für Ihre Restmülltonne runterladen.