
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Postanschrift: Postfach 1360, 55232 Alzey
Vertreten durch:
Der Landkreis Alzey-Worms ist eine Gebietskörperschaft (Körperschaft des Öffentlichen Rechts). Sie wird vertreten durch den Landrat Heiko Sippel (Anschrift s.o.).
Kontakt
Redaktionell verantwortlich
Werkleiter Elmar Marx
An der Hexenbleiche 36
55232 Alzey
Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an:
Kerstin Halm und Susanne Schulze (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung)
Finn Ruppert (Webmaster)
Weitere Ansprechpartner, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail Adressen finden Sie auf den jeweiligen Seiten.
Realisierung:
SchallerDigital GmbH- Luzenbergstraße 54-56, 68305 Mannheim
Elektronische Kommunikation mit der Kreisverwaltung Alzey-Worms
Der AWB bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an. Wir eröffnen den Zugang nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit dem AWB und nicht für Dritte (verlinkte Institutionen etc.) gelten:
1. Zugangseröffnung
Die elektronische Kommunikation mit dem AWB erfolgt grundsätzlich formfrei mit einfacher E-Mail (siehe Ziffer 2), sofern nicht ausnahmsweise eine Schriftform von Dokumenten gesetzlich angeordnet ist. Wenn die Schriftform vorgeschrieben ist, kann sie in der Regel durch die formgebundene elektronische Kommunikation (siehe Ziffer 3) ersetzt werden.
Wurde Ihrerseits eine elektronische formfreie oder formgebundene Kommunikation eröffnet, geht der AWB davon aus, dass die gesamte Kommunikation in Bezug auf Ihr aktuelles Anliegen auf elektronischem Weg stattfinden kann, sofern Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Mitteilungen des AWB an Sie werden dann an die E-Mail-Adresse gesendet, von der aus Sie die Kommunikation eröffnet haben.
Bitte senden Sie dem AWB keine elektronischen Nachrichten (E-Mails), deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt oder heruntergeladen werden muss. Diese häufig umgangssprachlich als „Einschreiben per E-Mail“ bezeichneten Nachrichten werden aus Sicherheitsgründen vom AWB nicht abgerufen. Abgesehen davon stellt ein „Einschreiben per E-Mail“ keine rechtlich verbindliche Zustellung dar; es entspricht nicht der Zustellung durch die Post mittels eines eingeschriebenen Briefs.
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an den AWB senden, so beachten Sie bitte die nachfolgend zulässigen Formate:
Dateiformate | Dateiendungen |
---|---|
Rich Text Format | .RTF |
Microsoft Word | .doc / .docx |
Microsoft Excel | .xls / .xlsx |
Acrobat Reader | |
Reine Textdatei | .txt |
Bilddateiformate mit den Endungen | .gif / .jpg / .tif / .bmp |
Sofern Sie abweichende Dateiformate oder Dateien mit Makros verwenden, kann Ihr Dokument nicht entgegengenommen werden.
E-Mails dürfen eine Dateigröße von 5 Megabyte inklusive Dateianhängen nicht überschreiten.
Folgende E-Mails werden nicht entgegengenommen: E-Mails, die einen Virus oder sonstige Schadsoftware oder Dateien enthalten, die mit einem unbekannten Kennwort versehen sind, die als ausführbare Dateien (z.B. *.exe, *.bat) angehängt wurden oder die automatisierte Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) beinhalten. E-Mails mit kommerziellen Absichten (SPAM-Mails) werden hier nicht angenommen. In allen genannten Fällen erhalten Sie von der Kreisverwaltung Alzey-Worms keine weitere Mitteilung.
2. Formfreie unverschlüsselte elektronische Kommunikation
Für eine formfreie unverschlüsselte elektronische Kommunikation - unverbindliche Anfragen und Auskünfte - stehen Ihnen sowohl unsere zentrale E-Mail-Adresse awb(at)alzey-worms.de als auch die persönlichen E-Mail-Adressen der Mitarbeiter*innen des AWB sowie die zudem auf unserer Homepage angegebenen E-Mail-Adressen zur Verfügung. E-Mails, welche in unserem zentralen E-Mail-Postfach eingehen, werden umgehend an die zuständige Stelle in unserem Hause weitergeleitet.
3. Formgebundene elektronische Kommunikation
Eine rechtsverbindliche formgebundene elektronische Kommunikation ist erforderlich, wenn für Dokumente, die Sie der AWB übermitteln wollen, gesetzlich die Schriftform angeordnet ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn für bestimmte Unterlagen eine eigenhändige Unterschrift vorgeschrieben ist, z.B. bei der Erhebung eines Widerspruchs.
Die AWB eröffnet den Zugang zur rechtsverbindlichen formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem Online-Dienst "Virtuelle Poststelle" (VPS) des Landes Rheinland-Pfalz. Es handelt sich dabei um eine Kommunikationsform zur „sicheren, vertraulichen und nachweisbaren“ Kommunikation im Internet.
Um die „Virtuelle Poststelle“ nutzen zu können, bedarf es einer Zugangseröffnung. Diese können Sie über ihr Benutzerprofil erklären. Bitte melden Sie sich zunächst an, um diesen Online-Dienst zu nutzen.
Die Eröffnung eines Zugangs erfolgt über www.rlp-service.de.
Ergänzend eröffnen wir den Zugang nach § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz per qualifizierter elektronischer Signatur.
Vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).
3.1 Virtuelle Poststelle (VPS)
Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihre Nachricht den AWB erreicht, können Sie sich als Benutzerin oder Benutzer kostenlos bei der Virtuellen Poststelle (VPS) im Nutzerkonto Rheinland-Pfalz registrieren (https://nutzerkonto.service.rlp.de) und Nachrichten über die VPS versenden. Dies gilt auch für rechtsunverbindliche Nachrichten. Zur Registrierung mit eID wählen Sie bitte unter nutzerkonto.service.rlp.de den Menüeintrag „...Registrieren mit neuem Personalausweis“ und zur Registrierung ohne eID den Text „Jetzt registrieren“ an und folgen den jeweiligen Anweisungen. Bei der Registrierung werden Ihre Adressdaten erfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Aktivierungslink an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Eine entsprechende Registrierungsanleitung finden Sie hier.
Eine Versendung von Nachrichten an den AWB als registrierte Benutzerin oder als registrierter Benutzer hat für Sie den Vorteil, dass Sie eine detaillierte technische Übermittlungsbestätigung (Laufzettel) erhalten und die Sicherheit während der Datenübermittlung gewährleistet ist. Das Gleiche gilt, wenn Sie die Rückantwort von dem AWB anstelle der einfachen Übertragung über das Internet mittels einer gegen fremde Einsichtnahme geschützten Datenübertragung erhalten wollen. Die Virtuelle Poststelle regelt ebenso wie beim traditionellen Postweg die sichere und nachvollziehbare Kommunikation, nur eben auf elektronischem Weg. Selbstverständlich muss der gesamte elektronische Datenaustausch auch rechtsverbindlich möglich sein. Die Kernelemente der Virtuellen Poststelle sind der Umgang mit verschlüsselten und signierten Nachrichten, die über verschiedene Protokolle empfangen werden. Für die formfreie verschlüsselte Kommunikation steht Ihnen momentan noch folgende E-Mail-Adresse der Virtuellen Poststelle (VPS) der Kreisverwaltung Alzey-Worms zur Verfügung:
Weitere Hinweise zur VPS finden Sie hier. Sowie in den Nutzungsbedingungen zum Nutzerkonto unter den Gliederungspunkten „Postfach“ und „Ergänzungen zur Funktion „Postfach“ – Zugangseröffnung gem. § 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz in Verbindung mit § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz“, die Sie hier aufrufen können.
3.2 SecureMailGateway
Der kostenfreie Dienst „SecureMailGateway“ ermöglicht die verschlüsselte, DSGVO-konforme E-Mail-Kommunikation mit dem AWB. Zur Nutzung des Dienstes ist eine erstmalige Anmeldung unter diesem Link notwendig.
4. Ansprechpartner
Haben Sie Fragen zur elektronischen Kommunikation mit dem AWB, so steht Ihnen zur Verfügung
Marc Kramer
(06731) 408-6006
kramer.marc(at)alzey-worms.de
5. Rechtliche Hinweise
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 12.12.2006, steht Ihnen seit dem 01.01.2010 der sog. „Einheitliche Ansprechpartner“ (EAP) zur Verfügung.
Im Allgemeinen sollen durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie die Hindernisse im grenzübergreifenden Handel von Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union beseitigt und die Dienstleistungswirtschaft gefördert werden.
Aufgabe des EAP als reiner Verfahrensmittler ist es zu informieren, zu beraten und sich aktiv darum zu kümmern, dass Unternehmen eine Reihe von behördlichen Genehmigungen und Erlaubnissen zügig und ohne bürokratischen Aufwand erhalten. Des Weiteren koordiniert er eine Reihe von Verfahren und überwacht die Fristeinhaltung.
Die Zuständigkeit und somit die fachliche Beratung für das jeweilige Verfahren verbleibt bei der entsprechenden Behörde, welche eng mit dem EAP zusammenarbeitet.
Die Inanspruchnahme des EAP ist für Sie freiwillig und kostenlos. Es steht Ihnen daher jederzeit frei, sich an den EAP oder die jeweils zuständige Behörde selbst zu wenden oder für die Kontaktaufnahme zwischen diesen Stellen beliebig zu wechseln.
In Rheinland-Pfalz wird die Aufgabe des EAP von den Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd (SGD) wahrgenommen.
Weitere Informationen und den Zugang zum EAP finden Sie hier:
Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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