Einschnitt für stationäre Gesundheitsversorgung

Geplantes GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Belastungen für Kreiskrankenhaus - Der Landkreis Alzey-Worms sieht die im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vorgesehenen Regelungen des geplanten Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz) mit Sorge. Nach Einschätzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) werden die vorgesehenen Maßnahmen erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser haben. Betroffen wäre davon auch das Kreiskrankenhaus Alzey.

Ziel des Gesetzes ist es, die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen und Beitragserhöhungen möglichst zu vermeiden. Nach Auffassung der DKG besteht jedoch die Gefahr, dass Krankenhäuser künftig steigende Kosten nicht mehr vollständig refinanzieren können. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung der Krankenhausvergütungen, die Finanzierung von Tarifsteigerungen sowie die Refinanzierung der Pflegepersonalkosten.

So könnten Personal-, Energie- und Sachkosten künftig stärker steigen als die Erlöse der Krankenhäuser. Gleichzeitig sollen tarifvertraglich vereinbarte Lohn- und Gehaltssteigerungen nicht mehr in vollem Umfang ausgeglichen werden. Auch bei der Finanzierung des Pflegepersonals sind Änderungen vorgesehen, die zu einer teilweisen Übernahme von Kosten durch die Krankenhäuser selbst führen könnten.

Für das Kreiskrankenhaus Alzey würden sich daraus zusätzliche wirtschaftliche Herausforderungen ergeben. Neben einem erhöhten finanziellen Druck auf den laufenden Krankenhausbetrieb könnten notwendige Investitionen, Modernisierungs- und Digitalisierungsmaßnahmen erschwert werden. Zudem drohen weitere Belastungen durch steigende Dokumentations- und Prüfanforderungen.

„Unser Kreiskrankenhaus Alzey ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung im Landkreis Alzey-Worms. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten tagtäglich hervorragende Arbeit für die Menschen in unserer Region. Die vorgesehenen Regelungen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes dürfen nicht dazu führen, dass Krankenhäuser trotz steigender Kosten und wachsender Anforderungen finanziell weiter unter Druck geraten. Wer eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sichern will, muss den Kliniken auch die dafür notwendigen finanziellen Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen“, betont Landrat Heiko Sippel. 

Sippel verweist darauf, dass viele Krankenhäuser bereits heute mit erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert seien. Zusätzliche Einschränkungen bei der Refinanzierung von Personal- und Sachkosten könnten bestehende Defizite weiter verschärfen und insbesondere kleinere sowie kommunal getragene Krankenhausstandorte belasten.

„Gerade kommunale Krankenhäuser übernehmen Verantwortung für die medizinische Versorgung der Bevölkerung. Deshalb braucht es verlässliche und auskömmliche Finanzierungsstrukturen, die den tatsächlichen Kostenentwicklungen Rechnung tragen. Wir werden die weiteren Beratungen auf Bundesebene aufmerksam verfolgen und die Auswirkungen auf unser Kreiskrankenhaus genau beobachten“, so der Landrat.