Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2026

Ab Freitag, 2. Januar 2026 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2026 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am Montag, 2. Februar 2026. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet in diesem Jahr am 30. April 2026. Diese Antragsfrist gilt für den zweiten Teil des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2026 gepflanzt werden sollen.

Folgende Maßnahmen können beantragt werden: 

Anpassung der Zeilenbreite  (nur Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe)  - Block 10 (Maßnahmen 11 – 16)

Pflanzung von Halb- und Hochstammreben  -  Block 20 (Maßnahmen 21 – 26)

Rebsortenwechsel - Block 30 (Maßnahmen 31 – 36)

Bodenordnung -  Block 40 (Maßnahmen 41 – 46)

Handarbeitsmauersteillagen -  51

Querterrassierung - 53

Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen in 2026 lauten:

Maßnahmen 11, 21, 31 und 41 -   9.000 Euro pro Hektar (Flachlagen)

Maßnahmen 16, 26, 36 und 46 - 12.000 Euro pro Hektar (Flachlagen)

Maßnahmen 12, 22, 32 und 42 - 26.000 Euro pro Hektar (Steillagen)

Maßnahmen 14, 24, 34 und 44 -  29.000 Euro pro Hektar (Steilst- und Terrassenlagen)

Maßnahmen 13, 23, 33 und 43 -  9.000 Euro pro Hektar (Extensive Anlagen)

Maßnahmen 15, 25, 35 und 45 -  7.500 Euro pro Hektar (Nutzung gebrauchtes Material) 

Maßnahme 51 -  48.000 Euro pro Hektar (Handarbeitsmauersteillagen)

Maßnahme 53 -  33.000 Euro pro Hektar (Neuanlage von Querterrassen)

 

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits im ersten Teil des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.

Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen. 

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung bis zum Montag, 2. Februar 2026 eingereicht werden.

Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW (https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) die Richtlinie und die Antragsformulare ab Januar 2026 zum Download bereit.

Bitte reichen Sie Ihre Anträge per Fax (06731/408-7292) oder per Post ein. Eine Abgabe per E-Mail ist nicht möglich.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Referates Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung unter den Telefonnummern 06731/408-7068, 7069, 7070, 7071, 7072, 7073 und 7074 zur Verfügung. 

Anfragen per E-Mail richten Sie bitte an landwirtschaft(at)alzey-worms.de.