Kreisausschuss beschließt Neustart für Breitbandausbau
Der Kreisausschuss des Landkreises Alzey-Worms hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, die vergebenen Zuschläge für den Ausbau mehrerer Gewerbegebiete im Rahmen des Sonderprogramms „Breitbandausbau Gewerbegebiete“ aufzuheben. Betroffen sind die Verbandsgemeinden Wörrstadt, Alzey-Land, Wonnegau sowie die Stadt Alzey. Hintergrund ist, dass das beauftragte Unternehmen sein ursprüngliches Angebot nach mehr als zwei Jahren nicht mehr aufrechterhalten kann. Grund dafür sind ungeklärte Fragen bei der Finanzierung zusätzlicher Ausbauadressen. Mehrere Vermittlungsversuche blieben erfolglos. Ein Festhalten an dem Verfahren hätte zusätzliche Kosten, Verzögerungen und rechtliche Probleme nach sich gezogen. „Wir wollen die Digitalisierung in unseren Gewerbegebieten zügig voranbringen. Deshalb schlagen wir nun einen neuen Weg ein“, so Landrat Heiko Sippel. Der Landkreis hat sich dafür erfolgreich um Mittel für Beratungsleistungen beworben. Die betroffenen und alle weiteren unterversorgte Adressen sollen im Rahmen des Graue-Flecken-Programms in ein neues gefördertes Projekt einfließen. Der Start des Verfahrens ist für September 2025 vorgesehen, zunächst mit Branchendialogen, anschließend mit einem Markterkundungsverfahren. Ziel ist es, rascher zu verbindlichen Ergebnissen zu kommen, als dies im bisherigen Sonderaufruf möglich war.
Auch in einem weiteren Punkt votierte der Kreis einstimmig: Den von einem zeitlich befristeten Jagdverbot betroffenen Jagdausübungsberechtigten im Kerngebiet und in der Sperrzone II der Afrikanischen Schweinepest (ASP) soll eine einmalige pauschale Entschädigungsleistung in Höhe von 7.000 Euro gewährt werden. Das Jagdverbot war von der Veterinärbehörde im Rahmen der ASP-Bekämpfung angeordnet worden, um eine Einschleppung und Ausbreitung des Virus in die Wildschweinbestände zu verhindern. Für die Jäger hatte dies erhebliche Folgen. Trotz des Verbots mussten sie ihre Jagdpachten in vollem Umfang entrichten und zudem die Jagdsteuer für das Jagdjahr 2024/2025 zahlen, ohne ihr Jagdrecht ausüben zu können. Die Entschädigungsleistung orientiert sich an den tatsächlichen wirtschaftlichen Nachteilen und umfasst anteilig zwischen 25 und 75 Prozent der entstandenen Jagdwertminderungen. Dabei wurden sowohl die Lage der Reviere innerhalb der Sperrzonen als auch bereits gewährte Nachlässe berücksichtigt. Um eine unbürokratische Abwicklung zu gewährleisten, wird die Auszahlung über den Hegering Altrhein organisiert. Dieser verteilt die Mittel nach Ermessen an die betroffenen Jagdausübungsberechtigten und legt dem Landkreis einen Verwendungsnachweis vor. „Mit dieser Regelung entlasten wir die betroffenen Jäger und Jagdpächter gezielt und schaffen zugleich eine praktikable Lösung, die den Verwaltungsaufwand geringhält“, betont Landrat Heiko Sippel.