Seit März keine neuen Schweinepest-Fälle im Kreis
Nach den ersten bestätigten Fällen wurden im Juli 2024 verschiedene Schutzzonen festgelegt, in denen unterschiedliche Vorgaben und Vorschriften gelten. Unterschieden wird dabei in eine Kernzone, die etwa drei Kilometer rund um die Fundorte platziert ist, und eine Infizierte Zone, jetzt Sperrzone II, in einem größeren Radius. In der Kernzone gilt unter anderem eine Leinenpflicht für Hunde. Außerdem müssen verendete Wildschweine dem Veterinäramt gemeldet werden. Zudem wurden alle bekannten Schweinehalter in den Sperrzonen kontrolliert und bezüglich der geltenden Maßnahmen beraten und unterstützt.
Um ein erneutes Eindringen der Seuche aus Hessen in den Landkreis vorzubeugen, wurde entlang des Rheins ein Elektrozaun gebaut. Teile dieses Elektrozauns sollen künftig federführend vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in einen Festzaun umgewandelt werden. Zudem wurde entlang der Bahnlinie von Guntersblum bis Osthofen und in der Fortsetzung entlang der Bundesstraße 9 südlich von Worms ein Elektrozaun aufgestellt. Dieser soll eine Ausbreitung der Seuche insbesondere in den Pfälzer Wald verhindern. Auch entlang der Autobahnen 63 und 61 wurde auf beiden Seiten als sogenannter Fernriegel ein Elektrozaun errichtet. Gezielte Abschüsse der Jägerschaft im Kerngebiet trugen maßgeblich dazu bei, dass die Wildschweinpopulation dort von rund 100 auf ca. 15 Wildschweine reduziert werden konnte. Zudem wird mithilfe von Hundestaffeln und Drohnenflügen regelmäßig nach Wildschweinen gesucht. Dabei wurden außerhalb des Gimbsheimer Altrheins fast keine Wildschweine mehr gesichtet. Lediglich im Naturschutzgebiet Seegraben und nahe dem Rheinufer in Höhe von Worms Ibersheim werden noch Wildschweine gesichtet. Auch hier konnte die Population mithilfe der Jägerschaft auf insgesamt etwa 15 Tiere reduziert werden.
Die zunächst zur Eindämmung der Seuche getroffenen Jagdeinschränkungen in der Kernzone und der Sperrzone II wurden mehrmals gelockert, zuletzt im März dieses Jahres. Die Jagd auf Wildarten, mit Ausnahme von Schwarzwild, ist seitdem in solchen Gebieten erlaubt, die sich nicht in der festgelegten Kernzone befinden und in denen in den vergangenen fünf Jahren weniger als zwei Stück Schwarzwild pro 100 Hektar erlegt worden sind. Die Jagd mittels Jagdwaffen ist in diesen Revieren unter folgenden Einschränkungen erlaubt: Die Jagd ist ausschließlich als Ansitzjagd gestattet und hat unter Verwendung eines Schalldämpfers zu erfolgen. Andere Jagdmethoden, wie beispielsweise die Fallenjagd, sind ohne Einschränkungen möglich.
Verpflichtende Drohnenflüge, die als Voraussetzung für die Ernte im Kerngebiet galten, wurden im Mai 2025 ausgesetzt. Denn nach mehreren Monaten intensiver und engmaschiger Suche wurden in der ASP-Kernzone, außerhalb des Naturschutzgebiets Altrhein, nur noch vereinzelt Wildschweine gefunden. Weiterhin war zu dem Zeitpunkt die Abgrenzung des betroffenen Gebietes mittels Zaunanlagen bereits abgeschlossen, so dass die Gefahr einer Versprengung von möglicherweise infizierten Wildschweinen deutlich verringert wurde.