FAQ - Fragen und Antworten zum neuen Abfallwirtschaftssystem 2024/2025
In diesem Bereich finden Sie viele wichtige Fragen und Antworten zu unserem neuen Abfallwirtschaftssystem.
Am Ende der Seite können Sie sich diese auch als PDF herunterladen.
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Der Landkreis Alzey-Worms hat ein Abfallproblem. Es wird mehr Restmüll weggeworfen als in den meisten anderen Landkreisen in Rheinland-Pfalz. Viele Haushalte nutzen zu große Restmülltonnen, wodurch auch recyclebare Materialien im Restmüll landen. Nur ein Viertel des Inhalts ist echter Restmüll. Fast 40 % davon gehören in die Biotonne, und ein Drittel sind recyclingfähige Wertstoffe.
Wir möchten die Bürger auffordern, sich über die richtige Mülltrennung zu informieren. Durch korrektes Sortieren können Sie den Restmüll reduzieren. Wenn das Müllauto seltener fahren muss, sparen wir Kosten, was allen, die Gebühren zahlen, zugutekommt. Helfen Sie mit, die Umwelt zu schützen und die Abfallgebühren auf einem niedrigen Niveau zu halten!
Das neue Gebührensystem startet ab dem 01.09.2025. Ab diesem Tag werden auch die Restmüllleerungen gezählt. Vorher noch nicht.
Feuchte Abfälle oder geruchsintensive Reste müssen gut verpackt werden. Eine fest verknotete Plastiktüte hilft, den Geruch deutlich zu reduzieren. Das ist zum Beispiel bei Windeln üblich und auch schon bei einer 14-tägigen Abfuhr wichtig.
Übrigens: Andere Landkreise haben gute Erfahrungen mit einem verlängerten Abfuhrrhythmus gemacht. In mindestens 11 von 24 Landkreisen in Rheinland-Pfalz kommt das Müllauto nur alle vier Wochen für den Restmüll vorbei.
Die Bürger*innen im Landkreis Alzey-Worms haben über 10 Jahre von gleichen, niedrigen Müllgebühren profitiert. Dies war möglich durch einen sehr günstigen Entsorgungsvertrag und sparsames Wirtschaften. Nachdem der Entsorgungsvertrag ablaufbedingt neu ausgeschrieben werden musste, resultierte aus den neuen Angeboten eine Kostensteigerung von 1,6 Mio. € (!). Diese Kosten müssen nun umgelegt werden. Hätte man zudem keinen Wechsel auf ein neues System (mit geringerem Restmüllvolumen und 3wöchentlicher Abfuhr) umgesetzt, wären weitere Kosten von nochmals 1,5 Mio. € hinzugekommen. Diese hätten dann zusätzlich noch auf die Gebührenzahler umgelegt werden müssen.
Bei der Behältergebühr für den Restmüll sind vier Leerungen inklusive.
Für zusätzliche Leerungen der Restmülltonne fallen pro Leerung 6,12 € (bei der 120 l Tonne) bzw. 12,24 € (240 l) an.
Der dreiwöchentliche Leerungsrhythmus startet bereits ab dem 01.07.2025. So haben wir zwei Monate Zeit, um die Technik mit den bechippten Tonnen zu testen Die Leerungstermine wurden auch so bereits im Umweltkalender veröffentlicht.
Andere Landkreise haben bereits positive Erfahrungen damit gemacht: Bei einer Umstellung von zweiwöchentlicher Abfuhr auf einen drei- oder vierwöchigen Leerungsrhythmus gab es keine zusätzliche Vermüllung der Landschaft. Dagegen schafft das neue System ein besseres Bewusstsein für die Mülltrennung.
Ja. Für Haushalte mit Kleinkindern unter drei Jahren oder Personen, die auf Einwegwindeln angewiesen sind, kann auf Antrag ein zusätzliches Volumen zur Verfügung gestellt werden. Haushalte mit Kleinkindern bis zum 3. Lebensjahr können pro Jahr bis zu zwölf kostenlose Windelsäcke erhalten. Darüber hinaus kann bei krankheitsbedingten Inkontinenzfällen ein Zusatzvolumen von 120 Litern Restabfall kostenfrei beantragt werden, bei 240 Litern werden lediglich 20 Prozent des regulären Preises berechnet.
Nein. Die grüne Biotonne wird auch in Zukunft zweiwöchentlich abgeholt.
Ab 1.9.2025 gilt:
Wenn Sie die Restmülltonne nicht so oft zum Leeren rausstellen, zahlen Sie weniger Zusatzgebühren.
Umgekehrt gilt: Wenn Sie Ihre graue Tonne jedes Mal rausstellen, sobald das Müllauto kommt, steigen die Leerungsgebühren für Sie.
- Grundgebühr (einmalig pro Jahr): wird für alle Haushalte erhoben - unabhängig davon, wie viele Personen darin leben
- Behältergebühr für Restmülltonne/Jahr: richtet sich nach der Größe der Tonne
> beinhaltet vier Leerungen pro Jahr
- Zusatzleerung: für jede weitere Leerung wird ein zusätzlicher Betrag berechnet (gemäß der Tonnengröße)
Die neue Gebührentabelle finden Sie hier.
Mit Hilfe des Chips an der Restmülltonne wird die Anzahl der Leerungen der Restmülltonne gezählt, jedoch wird der Behälter NICHT gewogen.
Übrigens:
Für die Gelbe Tonne und blaue Tonne wird keine Leerungsgebühr erhoben.
Bei den Tonnengrößen wird nicht mehr zwischen Sparvolumen und Normalvolumen unterschieden. Wo die bisherige kleine 60-Liter-Restmüll-Tonne steht, wird diese ersetzt durch das graue 120-Liter-Gefäß.
Die Restabfalltonnen werden weiterhin nach der Anzahl der Personen auf dem Grundstück zugeteilt. Zum Beispiel: Grundstücke mit bis zu 6 Personen bekommen eine 120-Liter-Tonne. Grundstücke mit 7 bis 12 Bewohnern erhalten eine 240-Liter-Tonne.
Wenn die graue Restmülltonne für die Zeitspanne von drei Wochen zu klein ist, kann gegen eine zusätzliche Gebühr ein weiterer Behälter aufgestellt werden. Wer nur für kurze Zeit mehr Restmüll hat, kann heute schon, und auch in Zukunft, Folgendes tun:
zugelassene Restmüllsäcke kaufen, und diese am Leerungstag zur Restmülltonne stellen, oder
Restmüll gegen Gebühr am Wertstoffhof Gundersheim abgeben.
Wenn Sie mit der jetzigen Tonnengröße zufrieden sind, können Sie diese behalten.
Wie seit vielen Jahren praktiziert, ändert sich nichts daran, dass die Grundstücke mit einer 240-Liter-Tonne, etwas mehr bezahlen, als diejenigen mit einer 120-Liter-Tonne.
Die Abfuhr für den Biomüll findet weiterhin in allen Ortschaften alle 14 Tage statt.
Sie können dasselbe tun, wie bisher auch: Wer die große Biotonne (240 Liter) nicht braucht, kann für das Grundstück eine kleine Tonne (120 Liter) bestellen. Übrigens: An der 14-täglichen Abfuhr der grünen Biotonne ändert sich nichts. Wer die grüne Tonne nicht jedes Mal herausstellen würde, könnte damit also keine Gebühren sparen.
Wenn die grüne Biotonne, die auch in Zukunft alle 14 Tage geleert wird, zu klein ist, kann gegen eine zusätzliche Gebühr ein größerer oder ein weiterer Behälter aufgestellt werden. Wer nur für kurze Zeit mehr Biomüll hat, kann heute schon, und in Zukunft auch, Folgendes tun:
zugelassene Papiersäcke für Biomüll kaufen, und diese am Leerungstag herausstellen
oder
Gartenabfälle kostenlos auf allen Wertstoffhöfen abgeben. Bis zu 500 Liter pro Öffnungstag sind frei.
Der Leerungsrhythmus der Biotonne bleibt unverändert, somit wird sie wie bisher alle zwei Wochen geleert.
Übrigens: Beim Biomüll wird grundsätzlich keine Leerungsgebühr erhoben.
Das ist leider nicht möglich. In größeren Mehrfamilienhäusern geht das schon aus Platzgründen nicht. Ausschlaggebend für die Anzahl der Mülltonnen ist zunächst die Anzahl der Personen, die auf einem Grundstück leben. Auch ob in einer Wohnung die Eigentümerin oder ein Mieter wohnt, ist bei der Tonnenzuteilung ohne Bedeutung. Diese Regelung gilt sowohl im aktuellen als auch im neuen Gebührensystem.
Mit dem Chip werden die grauen und grünen Müllgefäße dem Grundstück zugeordnet, zu dem sie gehören. Mit dem Chip an der Restmülltonne werden ab Juli 2025 am Müllfahrzeug die Leerungen gezählt. Die Anzahl der Leerungen fließt in die Abrechnung ein. Der Chip in der Biotonne wird nur bei der Inhaltskontrolle genutzt. Wenn es Störstoffe gibt, werden die Anwohner über die korrekte Mülltrennung informiert.
Übrigens: Grüne oder graue Tonnen ohne Chip können ab Sommer 2025 nicht mehr geleert werden.
Der Chip an der Biotonne und der Restmülltonne befindet sich unterhalb des oberen Randes der Tonne. Er ist rund und im Durchmesser etwa so groß wie die Zwei-Euro-Münze. Der Chip speichert einen einzigartigen Identifikationscode. Nur der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) kann diesem Code eine Adresse oder ein Grundstück zuordnen. Auf dem Chip selbst sind also keine Daten zu den Anwohnern gespeichert. Wenn der Müllwagen die Tonnen hebt, wird der Chip ausgelesen.
In der warmen Jahreszeit kann die Biotonne auch mal unangenehm riechen. Da kann es helfen, nach der Leerung diese mit einem härteren Wasserstrahl auszuspritzen. Reduzieren lässt sich unangenehmer Geruch, wenn die Tonne nicht in der prallen Sonne steht und besonders feuchte Abfälle gut in Papier verpackt werden.
Die Schlösser werden wir im Laufe des Jahres 2025 anbieten. Hierfür würden wir zunächst den Bedarf und das Interesse abklären.
Bei der Leerung hängen die Müllwerker die Tonnen an das Fahrzeug und diese werden beim Leerungsvorgang auf den Kopf gestellt. Die Kollegen von der Müllabfuhr schlagen die Tonne drei Mal an. Weiteres oder härtes Anschlagen führt dazu, dass der Behälter reißt oder dass der ganze Behälter ins Fahrzeug fällt. Er kann dort nicht mehr herausgeholt und auch nicht mehr verwendet werden. In diesen Fällen bleibt nichts anderes übrig, als eine neue Tonne zu bestellen. Sie verstehen also sicherlich, dass der Müll so bereitgestellt werden muss, dass er ohne weiteres aus der Tonne herausfallen kann, wenn diese am Müllfahrzeug entleert wird.
Wenn die Tonne nur halb geleert wurde, besteht kein Anspruch auf eine nachträgliche Leerung durch die Müllabfuhr. Anderenfalls würden die Müllwerker mit dem Müllfahrzeug nach frostigen Nächten so mit Nachleerungen beschäftigt sein, dass sie ihr Pensum nicht schaffen.