Behältertarif mit neuen Gebührenkomponenten
Bei dem neuen Tarifmodell für die Abfallgebühren handelt es sich um einen sogenannten Behältertarif. Dieses Modell bepreist die Restmüll- und Biotonnen und zielt auf eine verursachergerechtere Abrechnung ab, und ist somit anders strukturiert als der bisherige Haushaltstarif, der an die Anzahl der Personen im Haushalt gebunden war.
Der Behältertarif setzt sich wie folgt zusammen (s. auch Tabelle, zum Vergrößern darauf klicken):
Grundgebühr: wird pro Haushalt (unabhängig davon, wie viele Personen darin leben) erhoben
Rest- und Bioabfalltonne: pro Tonne wird eine Behältergebühr fällig, die sich nach der Größe der Tonne richtet (120 l, 240 l oder 1100 l)
Restmülltonne: die Gebühr beinhaltet 4 Leerungen – unabhängig von der Größe der Tonne
> für jede zusätzliche Leerung der Restmülltonne fällt eine Leerungsgebühr an (gemäß der Tonnengröße)
> > diese Tonne wird ab 1. Juli 2025 alle 3 Wochen geleertBiotonne: die Gebühr beinhaltet alle 26 Leerungen für das ganze Jahr
> dieser Tonne wird wie bisher alle 2 Wochen geleert
Mit Hilfe des Chips an der Restmülltonne wird die Anzahl der Leerungen der Restmülltonne gezählt, jedoch wird der Behälter NICHT gewogen.
Warum es neue Gebühren gibt, erklären wir Ihnen hier näher.
Das neue Tarifmodell gibt den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, aktiv mit der Müllmenge Einfluss auf ihre Gebühr zu nehmen. Das heißt, wer sich umweltgerechter verhält, demnach den Abfall besser trennt und Restmüll vermeidet, kann Gebühren sparen, indem die graue Tonne nicht bei jedem Abfuhrtermin rausgestellt wird. Denn bei einer künftigen 3-wöchentlichen Abfuhr würde die Restmülltonne 17 Mal pro Jahr geleert werden. Somit könnte jeder Haushalt die Gebühr für bis zu 13 Leerungen einsparen.
Diese neue Gebührenkalkulation ist für einen Zeitraum von rund 18 Monaten ausgelegt. Nach dieser Zeit wird das Gebührensystem überprüft und gegebenenfalls angepasst.